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Meine Daten, meine Rechte: Der Europäische Datenschutztag macht auf den Datenschutz aufmerksam

Kind schaukelt

Mit der Digitalisierung werden viele Inhalte leichter und schneller zugänglich. Auch in der Kindertagesbetreuung spielen digitale Tools und Kommunikationswege eine immer größere Rolle und bieten Potenziale für die frühkindliche Bildung und Elternarbeit, dadurch wird das Thema Datenschutz und Datensicherheit immer wichtiger. Nicht zuletzt die digitale Verarbeitung der Daten stellt neue bzw. unterschiedliche Herausforderungen an die Sicherstellung angemessener Schutzmaßnahmen. Der Schutz von Daten ist jedoch keine freiwillige Aufgabe, sondern verpflichtend und notwendig, um den Schutz von Rechten zu gewährleisten. Dies gilt für alle Menschen und ist für Kinder noch einmal besonders in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, beispielsweise in den Artikeln 16 und 17.

Datenschutz in der Kindertagesbetreuung

Die 2016 in Kraft getretene und am 25. Mai 2018 wirksam gewordene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt innerhalb der Europäischen Union (EU) die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ziel der Verordnung ist eine europaweite Vereinheitlichung der Datenschutzregeln. Sie ist in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltendes Recht. Darüber hinaus enthalten in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzgesetze der Länder sowie zahlreiche Spezialgesetze datenschutzrechtliche Bestimmungen, zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Der Schutz personenbezogener Daten ist in den unterschiedlichsten Situationen auch im Kita- oder Tagespflege-Alltag relevant. Schon mit der Anmeldung werden eine Fülle personenbezogener Daten der Kinder wie Name, Geburtsdatum und die Adresse, gegebenenfalls auch besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, zum Beispiel zu erlittenen Infektionserkrankungen oder bestehenden Allergien, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, erhoben beziehungsweise zur Durchführung der Betreuung des Kindes verarbeitet. Der Schutz dieser Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung (beispielsweise Aufbewahrung/Speicherung, Nutzung, Zugangsgewährung, Übermittlung) ist zu gewährleisten. Für Fachkräfte und Leitungen gibt es bereits gute Beispiele und hilfreiche Materialien, wie der Datenschutz in der Kindertagesbetreuung gewährleistet werden kann.

Zudem hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mehrere Minibücher zu den Themen Datenschutz und Privatsphäre veröffentlicht, die dazu dienen können, mit Kita-Kindern oder Kindern im Grundschulalter über ihre Rechte ins Gespräch zu kommen.  

Der Europäische Datenschutztag 2024: „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“

Am 28. Januar 2024 findet der Europäische Datenschutztag statt und wird seit 2007 jährlich begangen. Der Tag geht zurück auf den 28. Januar 1981, an dem der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ annahm. Die sogenannte „Datenschutzkonvention des Europarates“ war der erste verbindliche internationale Vertrag zum Datenschutz und Vorbild für viele Datenschutzbestimmungen.  

2024 widmet sich der Europäische Datenschutztag dem Thema „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“. Dies macht deutlich, dass mit der Digitalisierung immer wieder Veränderungen einhergehen und damit auch die Rechtswahrung immer wieder auf den Prüfstand gestellt und angepasst werden muss.

 

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FAQs zum Thema Datenschutz